
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD)
Transparenz, Sicherheit und Qualität in der medizinischen Behandlung.
Das persönliche elektronische Patientendossier
Das EPD kurz erklärt

Das EPD ist ein sicherer Ort für persönliche Gesundheitsdaten.
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) steht unter dem Schutz des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG).

Das EPD kann Leben retten
Im Notfall kann das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) sogar Leben retten. Medizinische Rettungspersonen können in einer Notfallsituation auf wichtige medizinische Informationen in Ihrem EPD – zum Beispiel Allergien – zugreifen.

Häufige Fragen
Die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen eHealth Suisse hat die wichtigsten Fragen rund um das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) zusammengefasst.

Das EPD für Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Bestandteil zur digitalen Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen – inklusive Bevölkerung – in ein gemeinsames, zukunftsgerichtetes Gesundheits-Netzwerk.

EPD - Anleitungen und Formulare
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) von eSANITA steht der Bevölkerung ab sofort zu Verfügung. Erfahren Sie auf unserer Website wie Sie Ihr persönliches EPD für sich oder als stellvertretende Person eröffnen, löschen, wechseln und nutzen können.

Das EPD kurz erklärt
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD)
Persönlich, sicher, transparent
Im persönlichen elektronischen Patientendossier sind die richtigen Gesundheitsinformationen im richtigen Moment zur Hand – zuverlässig und sicher. Das bringt Vorteile: sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die behandelnden Gesundheitsfachpersonen.
Persönliche Gesundheitsinformationen gehören dem einzelnen Bürger, der einzelnen Bürgerin. Dennoch besitzen heute die wenigsten bei sich zu Hause eine vollständige und aktuelle Sammlung der eigenen Gesundheitsdaten wie beispielsweise Impfungen, Medikamentenlisten, Röntgenbilder oder Spitalberichte. Diese Informationen sind nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die behandelnden Gesundheitsfachpersonen wichtig.
Insbesondere dann, wenn mehrere Behandlungspersonen gleichzeitig involviert sind – beispielsweise die Hausärztin, der Apotheker und das Spital. Oder falls im Notfall der Zugriff auf die Blutgruppe oder die Patientenverfügung benötigt wird. Diese Informationen und Daten gehören ins persönliche elektronische Patientendossier – so sind sie immer aktuell und bei Bedarf jederzeit verfügbar.

Die Vorteile des persönlichen elektronischen Patientendossiers
Wer mehr weiss, kann mehr – für die Bevölkerung in der Südostschweiz bedeutet das EPD: bessere Informationen, mehr Transparenz, mehr Gesundheitskompetenz, mehr Mitsprache, aber auch mehr Sicherheit und Effizienz im medizinischen Behandlungsprozess. Und für die Gesundheitsfachpersonen: raschere Informationen, verbesserte interdisziplinäre Kommunikation, mehr Effektivität und höhere Effizienz.
Das EPD sorgt dafür, dass die behandlungsrelevanten Daten und Informationen sowie die individuell gesammelten Gesundheitsdaten und -informationen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Wer diese Daten und Informationen einsehen kann, entscheidet allein der oder die Besitzerin des EPD. So will es das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier.
Wer mehr weiss, kann mehr. Das gilt insbesondere auch für die Bevölkerung: Die Patientinnen und Patienten erhalten mehr Informationen zu ihrem Behandlungsverlauf und sind darum besser in die Behandlungsplanung einbezogen, beispielsweise als Diabetiker oder Diabetikerin. Aber auch die gesunde Bevölkerung kann das EPD als Speicherort für die persönlichen Gesundheitsdaten, welche beispielsweise mittels Fitnesstracker oder Smartphones gesammelt werden, verwenden.
Das persönliche elektronische Patientendossier ist eine sichere Quelle für Gesundheitsdaten
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) steht unter dem Schutz des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Das Gesetz regelt, welche Rechte und Pflichten sowohl die Bevölkerung als auch die involvierten Gesundheitsfachersonen und ihre -institutionen bei der Verwendung des EPD haben.
Die Richtlinien für den Datenschutz und die Datensicherheit rund um das persönliche elektronische Patientendossier sind durch das Bundesgesetz streng geregelt.
Sie werden regelmässig durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert.

Das persönliche elektronische Patientendossier im Alltag der Bevölkerung
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Darin sind die behandlungsrelevanten Daten und Informationen abgelegt und sie stehen den Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung, wenn es darauf ankommt – wie beispielsweise in Notfallsituationen. Die Gesundheitsdaten sind im EPD sicher. Dafür sorgt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).
Hoheit über das EPD
Die Hoheit über das persönliche elektronische Patientendossier liegt ausschliesslich beim Besitzer / bei der Besitzerin. Sie allein entscheiden, welche in die Behandlung involvierten Gesundheitsfachpersonen wie ihr Arzt, Apotheker, Physiotherapeut etc. Zugriff auf die persönlichen Gesundheitsdaten haben.
Im Notfall Leben retten
Im Notfall kann das persönliche elektronische Patientendossier sogar Leben retten. Rettungssanitäter und Notärzte können – nur im Notfall – über einen besonderen Notfallzugang das persönliche elektronische Patientendossier einsehen und sich rasch ein Bild über den Gesundheitszustand sowie allfällige Vorerkrankungen, Blutgruppe oder Medikamenteneinnahme etc. des Patienten verschaffen. Dieser Notfallzugang zum persönlichen elektronischen Patientendossier wird speziell protokolliert.
Gesund sein und gesund bleiben
Gesundheitsinformationen fallen nicht nur während einer medizinischen Behandlung an – also nicht nur dann, wenn man krank ist und wieder gesund werden will; sondern auch dann, wenn man gesund ist und gesund bleiben möchte. Diese Art von Gesundheitsinformationen – Vitaldaten wie individuelle Blutdruckmessungen oder individuelle Herzfrequenzmessungen – können für eine spätere Behandlung relevant sein. Auch diese Gesundheitsinformationen lassen sich im persönlichen elektronischen Patientendossier ablegen. Sie werden über besondere Messgeräte – entweder private, wie zum Beispiel ein Blutdruckmessgerät, oder von der Gesundheitsfachperson zur Verfügung gestellte Geräte – erhoben.

eSANITA EPD in der "Praxis" (im Alltag nutzen)
Elektronisches Patientendossier in der «Praxis» nutzen
EPD eröffnen, wechseln, löschen, bearbeiten
Die Bevölkerung in der Südostschweiz kann das eSANITA EPD ab sofort eröffnen etc. Was Sie dazu brauchen/wie das geht erfahren Sie hier:
eSANITA EPD eröffnen
So eröffnen Sie ein elektronische Patientendossier (EPD) bei eSANITA
Schritt für Schritt zu Ihrem eSANITA EPD
Wollen Sie für sich oder als stellvertretende Person zum Beispiel Ihre Kinder, Ihre Eltern oder weitere „bevormundete“ Personen ein EPD eröffnen, finden Sie hier die Schritt für Schritt Anleitung…
Schritt 1: Elektronische Identität (eID) erstellen
Schritt für Schritt-Anleitung
Für ein EPD brauchen Sie zwingend eine eID. Die können Sie zum Beispiel über xxx erstellen lassen. Folgen Sie den nachfolgenden Schritten im Akkordeon…
Falls eID vorhanden direkt zu Schritt 2.
Selbstregistrierung
Möglicher Zwischentitel für Selbstregistrierung
Man kann einen Textblock einspaltig integrieren
Untertitel sind fett möglich
Die Schrift hat beim einspaltigen Textblock „automatisch“ die Lead-Grösse“.
Man kann auch Bilder oder Anleitungs-Videos integrieren.
Natürlich kann man auch Links und PDF-Dokumente integrieren:
eSANITA EPD-Zertifikat Stammgemeinschaft Südost 18.12.2020
Oder man macht einen zweispaltigen Textblock
Ein Textblock kann auch zweispaltig sein
Untertitel sind möglich
Hier hat der Text eine kleinere Schriftgrösse. Man könnte zum Beispiel den Text links schreiben und Formulare zum Download rechts.
Formulare zum Download
- eSANITA EPD-Zertifikat Stammgemeinschaft Südost 18.12.2020
- eSANITA EPD-Zertifikat Stammgemeinschaft Südost 18.12.2020
- eSANITA EPD-Zertifikat Stammgemeinschaft Südost 18.12.2020
Weitere Aufzählungen sind möglich… folgendes ist mitzunehmen
- Identitätskarte
- Ausgefülltes Formular
- usw.
Identitätsprüfung
Ausstellung eID
Schritt 2: eSANITA EPD eröffnen
Schritt für Schritt-Anleitung
Für ein EPD brauchen Sie zwingend eine eID. Falls Sie diese nicht haben, gehen Sie zu Schritt 1.
Für wen wollen Sie das EPD eröffnen?
- Für mich persönlich ((Link))
- Als Stellvertreter für Kinder unter 12 Jahren ((Link))
- Als Stellvertreter für Kinder zwischen 12 – 16 Jahren ((Link))
- Als Stellvertreter für erwachsene Personen ((Link))
eSANITA EPD für mich persönlich eröffnen
Schritt für Schritt-Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Information und Einwilligungserklärung
Grob-Info mit Links zu EPD-Infos plus was ist eine Einwilligungserklärung und warum
PDF zum Download (Info)
Formulare zum Download? Ausfüllen? Unterscheiben?
Welche?
Identitätsprüfung
Grundeinstellungen EPD bestimmen
eID Prüfung
EPD Erst-Login
EPD für Kinder unter 12 Jahren eröffnen
Schritt für Schritt-Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Information und Einwilligungserklärung
Identitätsprüfung
Grundeinstellungen EPD bestimmen
eID Prüfung
EPD Erst-Login
EPD für Kinder 12-16 Jahre
Schritt für Schritt-Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Information und Einwilligungserklärung
Identitätsprüfung
Grundeinstellungen EPD bestimmen
eID Prüfung
EPD Erst-Login
EPD als Stellvertreter/Vollmacht für Erwachsene/Vormundschaft
Schritt für Schritt-Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Information und Einwilligungserklärung
Identitätsprüfung
Grundeinstellungen EPD bestimmen
eID Prüfung
EPD Erst-Login
eSANITA EPD löschen
So löschen Sie ein elektronisches Patientendossier von eSANITA
Schritt für Schritt Anleitung
Genereller Beschrieb…
EPD löschen – ich will kein EPD mehr
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
EPD löschen - Schritt 1
Hier steht das Vorgehen
EPD löschen Schritt 2 etc.
EPD auf Grund eines Todesfalls löschen
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
EPD löschen Schritt 1
EPD löschen Schritt 2 etc.
EPD beim Wechsel der Stammgemeinschaft löschen
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
EPD löschen Schritt 1
EPD löschen Schritt 2
EPD wird auf Grund des Verstosses gegen die AGBs gelöscht
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
EPD löschen Schritt 1
EPD löschen Schritt 2 etc.
EPD – Stellvertretung löschen resp. wechseln
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Stellvertretung löschen Schritt 1
Stellvertretung löschen Schritt 2
EPD von oder zu eSANITA EPD wechseln
So wechseln Sie mit dem EPD Stammgemeinschaft … oder die Stellvertretung?
Schritt für Schritt-Anleitung
Genereller Beschrieb…
EPD – Stammgemeinschaft wechseln
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
EPD wechseln - Schritt 1
EPD wechseln - Schritt 2
EPD-Stellvertretung auflösen/wechseln
Schritt für Schritt Anleitung
Beschrieb wenn nötig
Stellvertretung auflösen/wechseln - Schritt 1
Stellvertretung auflösen/wechseln - Schritt 2
eSANITA EPD im Alltag nutzen
So kann ich mein EPD in der «Praxis» (im Alltag) nutzen
Schritt für Schritt Anleitung
Genereller Beschrieb…
EPD – Am Patientenportal an-/abmelden…
BRAUCHT ES HIER EINE EINLEITUNG ZU JEDEM PUNKT ODER REICHT AUCH NUR EIN AKKORDEON?
Mann kann auch im Akkordeon Anker-Punkte setzen. D.h. man könnte von der Navigation auch in einen Akkordeon-Punkt springen.
Als Besitzer an-/abmelden
Als Stellvertreter an-/abmelden
Inhalte einsehen, runterladen, speichern
Dokumente aus EPD löschen
Metadaten – Aufbewahrungsfrist anpassen
Stammdaten Patient pflegen
Grundeinstellungen/Zugriffsrechte steuern
Verlauf/Protokoll ansehen
Stellvertretung festlegen & entfernen
Stammdaten EPD-Stellvertreter pflegen
EPD – Entwicklung / Ausblick / Zukunft
Das kann Ihr eSANITA EPD heute
Stand Einführungsphase
Das eSANITA EPD ist in der 1. Phase. Es wird laufend weiterentwickelt und weitere Services wie eRezept und eMedikamentenplan sind in der Entwicklung…
Häufige Fragen
Ihre Fragen zum persönlichen elektronischen Patientendossier
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) wird schrittweise in verschiedenen Regionen der Schweiz eingeführt. eHealth Suisse – die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen – hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das EPD zusammengefasst.
Informationen für Gesundheitsfachpersonen
Das persönliche elektronische Patientendossier und der Nutzen für Gesundheitsfachpersonen
Das persönliche elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Bestandteil zur Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen – inklusive Bevölkerung – in ein gemeinsames, zukunftsgerichtetes Gesundheits-Netzwerk.
Der Nutzen des EPD für die Gesundheitsfachpersonen ist indirekt:
- Schnellerer Zugriff auf behandlungsrelevante Daten und Dokumente der Patienten und Patientinnen ohne Umwege
- Prozessoptimierung, Behandlungseffizienz und einfachere Koordination mit anderen Gesundheitsfachpersonen
- Stärkerer Einbezug der Patienten in die Behandlung und gesteigerte Therapietreue
Das EPD schafft einen schweizweit technisch standardisierten und organisatorisch anerkannten Vertrauensraum für die Gesundheitsdaten der Bevölkerung.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschränkt sich allerdings nicht auf das EPD. Die Gesundheitsfachpersonen sind zusätzlich insbesondere auf digitalisierte Kommunikationsprozesse unter Fachleuten angewiesen – auf sogenannte «eHealth Services» oder «B2B-Services».
Der Verein eSANITA stellt deshalb interessierten Gesundheitsfachpersonen und -institutionen spezifische «B2B-Services» wie beispielsweise den eBerichtsaustausch für den digitalen Austausch mit vor- und nachgelagerten Behandlungspartnern zur Verfügung. In diesem Zusammenhang werden die übermittelten behandlungsrelevanten medizinischen Daten und Informationen gleichzeitig automatisiert und gesetzeskonform im EPD abgelegt.
Dieser sogenannte «duale Ansatz» hat wesentliche Vorteile:
- für die stationären Leistungserbringer, die ihre Kommunikationsprozesse digitalisieren möchten und am gesamtschweizerischen System des EPD teilnehmen müssen,
- für die ambulanten Leistungserbringer, die ihre Kommunikationsprozesse digitalisieren möchten und am gesamtschweizerischen System des EPD nicht teilnehmen müssen,
- und für die Bevölkerung, welche von diesem Ansatz profitiert, weil in ihrem EPD die richtigen Gesundheitsinformationen automatisch im richtigen Moment zur Hand sind – zuverlässig, sicher, aktuell.
Infoline und Support
Informationen und Support durch unsere Fachleute
EPD-Auskunftsstelle für die Bevölkerung
Auskunft per Telefon
- Tag X von 8.00 – 12.00
- Tag X von 13.00 – 17.00
Auskunft vor Ort…
Nach Terminvereinbarung
- Tag X von 13.00 – 17.00
Support für Gesundheitsfachpersonen
Für Fragen rund die eSANITA eHealth Services sowie das eSANITA EPD erreichen Sie uns persönlich von Montag – Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr.
Support-Hotline für Gesundheitsfachpersonen
T 081 354 00 11
Sie können uns Ihre Anfrage auch gerne per Mail an support@esanita.ch zukommen lassen.